11. Dezember 2021
Telearbeit von deutschen Grenzgängern: Verlängerung des Steuerabkommens
Luxemburg hat zugestimmt, das Steuerabkommen mit Deutschland bis zum 31. März 2022 zu verlängern.
Daher werden die geleisteten Telearbeitstage bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin nicht berücksichtigt für die Berechnung der Toleranzschwelle für steuerliche Zwecke (19 Tage).
Pressemitteilung des Ministeriums vom 6. Dezember 2021: Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern.