28. Dezember 2018
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Luxemburg
Abkommen vom 23. April 2012 zwischen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.