28. Dezember 2018
Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Das BMF hat auf die verfahrensrechtlichen Folgen hingewiesen, die sich aus den aktuell mit Luxemburg geführten Konsultationsverhandlungen ergeben (BMF, Schreiben vom 12.04.2011 - IV B 3 - S 1301 - LUX / 10 / 10003).
Verfahrensrechtlich sind Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume bis 2010 auszusetzen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Grenzpendlern, die nach Luxemburg einpendeln und deren in Deutschland zu versteuerndes Einkommen ausschließlich auf Arbeitslohn beruht, der auf Urlaubstage, Krankheitstage, Betriebsausflüge, Weiterbildungen und Vorträge in Deutschland entfällt.